Unter dem Namen „Verein ehemaliger Schüler der Sekundarschule Lyss“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Lyss.

Auszug aus den aktuellen Statuten:

Der Verein bezweckt die Pflege der Kameradschaft und des Kontakts unter den ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Lyss. Insbesondere die Organisation des Sek-Festes im 5-Jahres Rhythmus.

Der Verein bezweckt die Förderung der Sekundarschule Lyss.
Die Schulleitung kann für weitere Beiträge zu Gunsten der Sekundarschule an den Vorstand des Vereins Antrag stellen.

Mitglied des Vereins ist jeder ehemalige Schüler der Sekundarschule Lyss.

Die Finanzmittel des Vereins bilden:

  1. die ordentlichen Jahresbeiträgen der Mitglieder
  2. außerordentliche Beiträge, Zuwendungen und Schenkungen
  3. Kapitalzinse
  4. Rückerstattungen